Was ist die ZAB?
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale Fachstelle in Deutschland, wenn es um die Bewertung ausländischer Qualifikationen geht. Organisatorisch gehört sie zur Kultusministerkonferenz (KMK) und bündelt Expertise, die sonst in 16 Bundesländern verstreut wäre.
In der Praxis ist die ZAB Anlaufpunkt für Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, die wissen wollen: Was ist ein ausländischer Abschluss im deutschen System wert? Dabei geht es nicht um „automatische Anerkennung“ wie bei einem deutschen Zeugnis, sondern um eine fachliche Einordnung – damit Stellen, Visa-Behörden oder Personalabteilungen auf einer nachvollziehbaren Grundlage entscheiden können.
Zeugnisbewertung: Das bekannteste Verfahren der ZAB
Am bekanntesten ist die Zeugnisbewertung (international oft „Statement of Comparability“ genannt). Das ist ein offizielles Dokument, das deinen ausländischen Hochschulabschluss in Bezug zum deutschen Bildungssystem setzt. Darin stehen u. a. Abschluss, Studiengang, Hochschule, Studiendauer sowie die Zuordnung zur deutschen Ebene (zum Beispiel Bachelor- oder Master-Ebene).
Wichtig: Die Zeugnisbewertung ist meist kein Berufsrecht und ersetzt nicht automatisch eine reglementierte Berufsanerkennung (z. B. bei Heilberufen). Sie hilft aber enorm, wenn ein Arbeitgeber, eine Behörde oder eine Botschaft eine klare, belastbare Einordnung sehen will – ohne dass jeder Fall „neu erfunden“ werden muss
ZAB und Ehrendoktorate
Bei einem Ehrendoktortitel (Dr. h. c.) ist der ZAB-Bezug meist indirekt: In Deutschland zählt primär, ob und wie ein ausländischer Ehrengrad geführt werden darf – und das ist rechtlich geschützt und länderrechtlich geregelt. Die KMK-Grundsätze halten fest, dass ein ausländischer Ehrengrad grundsätzlich in der verliehenen Form geführt werden kann, unter Angabe der verleihenden Stelle, sofern die verleihende Institution nach Herkunftsrecht berechtigt ist.
Ausgeschlossen ist die Führung, wenn die ausländische Institution nicht das Recht hat, den entsprechenden Grad zu vergeben. Das ist genau der Punkt, an dem ZAB-Wissen (z. B. zu Status und Einordnung von Hochschulen) für die Praxis wichtig wird.
Die ZAB stellt in der Regel keine „Anerkennungsurkunde“ für die Titelführung aus. Bei der Zeugnisbewertung geht es um die Einordnung von Studienabschlüssen, nicht darum, einen Ehrendoktortitel „offiziell zu genehmigen“. Für die zulässige Titelführung sind die Regeln des jeweiligen Bundeslandes entscheidend; dort findet man häufig klare Hinweise zur „verliehenen Form“, zur Pflichtangabe der verleihenden Stelle und dazu, dass eine Umwandlung in einen deutschen Grad nicht möglich ist. In der Praxis heißt das: Wer einen ausländischen Ehrendoktor führt, muss selbst sicherstellen, dass Form, Herkunft und Berechtigung stimmen – und im Zweifel Nachweise vorlegen können.
Die ZAB gibt allerdings Meldebehörden (z.B. Bürgerbüros) oder Gerichten eine Einschätzung, ob ein Doktortitel oder Ehrendoktortitel anerkannt sein könnte, z.B. durch Einordnung der verleihenden Hochschule (Anabin-Status, Anerkennung, Promotionsrecht).
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