Welche Beratungsfirmen unterstützen bei der Anerkennung eines Doktor honoris causa-Titels?
Bei einem Doktortitel honoris causa geht es in Deutschland meist nicht um eine „Anerkennung“ wie bei einem Studienabschluss, sondern um die rechtssichere Titelführung: Darf der Titel so geführt werden, wie er auf der Urkunde steht, welche Zusätze sind Pflicht, und muss die verleihende Hochschule genannt werden?
Die Regeln ergeben sich aus den Landeshochschulgesetzen und den Grundsätzen zur Führung ausländischer Hochschulgrade. Eine gute erste Orientierung bieten die Informationen der Kultusministerkonferenz bzw. der ZAB zur Gradführung. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist eine Einrichtung der Kultusministerkonferenz und liefert vor allem Bewertungen und Orientierung zu ausländischen Qualifikationen.
Öffentliche Stellen als Referenz: ZAB und Landesministerien
Bevor überhaupt eine Beratungsfirma ins Spiel kommt, lohnt der Blick auf amtliche Informationen. Die ZAB (KMK) erklärt die Grundlogik der geschützten Gradführung und verweist darauf, dass alle Bundesländer eigene Vorschriften haben.
Viele Länder stellen zusätzlich Merkblätter oder Hinweise bereit, etwa das Wissenschaftsministerium in Rheinland-Pfalz, das ausdrücklich Auskünfte zur Rechtslage bei der Führung im Ausland erworbener Grade nennt.
Solche offiziellen Quellen ersetzen keine Einzelfallprüfung, helfen aber, typische Stolpersteine (Herkunftsbezeichnung, Schreibweise, Anforderungen an die Hochschule) früh zu erkennen.
Unsere Rolle: Kompetenz bündeln, Sicherheit schaffen
Wir verstehen uns als spezialisierte Schnittstelle zwischen Persönlichkeiten, Universitäten und hochschulrechtlich versierten Kanzleien. Unser Mehrwert liegt in tiefem Wissen über akademische Strukturen, internationale Universitätslandschaften, Titelführung, gesetzliche Rahmenbedingungen und die praktischen Unterschiede zwischen Ländern und Bundesländern. Wir wissen, worauf es ankommt, welche Fragen früh geklärt werden müssen und wo typische Risiken liegen. Dadurch schaffen wir Orientierung, Struktur und Klarheit in einem komplexen Umfeld, das für Außenstehende oft schwer durchschaubar ist.
Dabei ist uns eines besonders wichtig: Wir erbringen keine Rechtsberatung. Rechtliche Prüfungen, verbindliche Auskünfte zur Titelführung oder Anerkennung sowie juristische Bewertungen erfolgen ausschließlich durch die spezialisierten Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk. Unsere Aufgabe ist es, den Prozess vorzubereiten, relevante Informationen sauber aufzubereiten und den Kontakt zu den passenden Kanzleien herzustellen. So stellen wir sicher, dass rechtliche Fragen ausschließlich dort beantwortet werden, wo sie hingehören – bei qualifizierten Juristen.
Durch diese klare Rollenverteilung profitieren unsere Mandanten doppelt: Sie erhalten eine fundierte, realistische Einordnung auf akademischer und strategischer Ebene und zugleich rechtliche Sicherheit durch spezialisierte Anwälte. Wir koordinieren, strukturieren und begleiten – transparent, diskret und verantwortungsvoll. Unser Anspruch ist es, Komplexität zu reduzieren, Fehlentscheidungen zu vermeiden und einen professionellen Rahmen zu schaffen, in dem akademische Anerkennung und rechtliche Korrektheit zusammenfinden. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.
Mit uns zum Ehrendoktor
Ihr Weg zum Doktor honoris causa – professionell begleitet. Wir sorgen für einen strukturierten, anerkannten und zeitsparenden Prozess, der exakt auf Ihre Vita und Ihre Ziele zugeschnitten ist.